Artikel auf Nachrichtenseiten löschen lassen
Erster Ansprechpartner ist der Verlag; Anonymisierung oder das Sperren für Suchmaschinen ist oft schneller und dauerhafter als die vollständige Löschung.
Drei mögliche Ergebnisse
- Löschung: bei unwahren, rechtswidrigen oder sehr alten Artikeln ohne öffentliches Interesse.
- Anonymisierung: der Artikel bleibt, Ihr Name wird zu Initialen, Ihr Foto entfernt.
- Noindex: der Artikel bleibt online, erscheint aber nicht mehr bei der Suche nach Ihrem Namen.
Schritt für Schritt
- URL, Datum und alle weiteren Seiten mit demselben Text auflisten; Agenturmeldungen stehen auf Dutzenden Seiten.
- Redaktion oder Rechtsabteilung laut Impressum anschreiben.
- Bei unwahren Tatsachen eine Gegendarstellung verlangen. Vorlage: Gegendarstellung.
- Bei personenbezogenen Daten einen DSGVO-Löschantrag stellen.
- Reagiert der Verlag nicht, Auslistung bei Google beantragen und den Rechtsweg mit einer Partnerkanzlei prüfen.
Häufige Fragen
Ein Portal verlangt Geld für die Löschung. Was tun?
Nicht zahlen. Begründete Anträge und notfalls der Rechtsweg sind der richtige Weg.