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Artikel auf Nachrichtenseiten löschen lassen

Erster Ansprechpartner ist der Verlag; Anonymisierung oder das Sperren für Suchmaschinen ist oft schneller und dauerhafter als die vollständige Löschung.

Drei mögliche Ergebnisse

  • Löschung: bei unwahren, rechtswidrigen oder sehr alten Artikeln ohne öffentliches Interesse.
  • Anonymisierung: der Artikel bleibt, Ihr Name wird zu Initialen, Ihr Foto entfernt.
  • Noindex: der Artikel bleibt online, erscheint aber nicht mehr bei der Suche nach Ihrem Namen.

Schritt für Schritt

  1. URL, Datum und alle weiteren Seiten mit demselben Text auflisten; Agenturmeldungen stehen auf Dutzenden Seiten.
  2. Redaktion oder Rechtsabteilung laut Impressum anschreiben.
  3. Bei unwahren Tatsachen eine Gegendarstellung verlangen. Vorlage: Gegendarstellung.
  4. Bei personenbezogenen Daten einen DSGVO-Löschantrag stellen.
  5. Reagiert der Verlag nicht, Auslistung bei Google beantragen und den Rechtsweg mit einer Partnerkanzlei prüfen.

Mehr: Artikel bei Google löschen lassen.

Häufige Fragen

Ein Portal verlangt Geld für die Löschung. Was tun?

Nicht zahlen. Begründete Anträge und notfalls der Rechtsweg sind der richtige Weg.

Hilfe dazu