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Recht auf Löschung nach DSGVO: So stellen Sie einen Löschantrag

Wann Sie nach Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten verlangen können, wie der Antrag aussieht, welche Fristen gelten, welche Ausnahmen es gibt und wo Sie sich beschweren können.

Das Recht auf Löschung aus Art. 17 DSGVO, oft „Recht auf Vergessenwerden“ genannt, erlaubt es, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Es ist eines der wirksamsten Werkzeuge, um die eigenen digitalen Spuren aufzuräumen.

Wann Sie die Löschung verlangen können

  • die Daten werden für den ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung
  • Sie widersprechen der Verarbeitung und es gibt keine vorrangigen berechtigten Gründe
  • die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
  • eine rechtliche Pflicht verlangt die Löschung
  • die Daten wurden als Kind für einen Online-Dienst erhoben

Die Ausnahmen

Ein Unternehmen darf ablehnen, wenn es die Daten zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht, aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, für Archiv- und Forschungszwecke oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen braucht. Medien berufen sich oft auf die erste Ausnahme.

So formulieren Sie den Antrag

Schriftlich an die Datenschutzstelle des Unternehmens (meist in der Datenschutzerklärung genannt):

  • Name und die Kontaktdaten, unter denen das Unternehmen Sie kennt
  • ausdrücklicher Antrag auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • welche Daten betroffen sind, mit Links oder Kontodaten
  • der Grund, der in Ihrem Fall greift
  • die Bitte um Bestätigung und um Information weiterer Empfänger, wo nötig

Suchmaschinen

Google und Bing können gebeten werden, Suchergebnisse zu Ihrem Namen auszulisten, wenn sie unrichtig, veraltet oder unverhältnismäßig sind. Die Seite bleibt online, erscheint aber nicht mehr bei der Namenssuche.

Wenn abgelehnt oder nicht reagiert wird

Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes oder der zuständigen Behörde. Wir bereiten Anträge vor und überwachen Fristen; rechtliche Schritte übernehmen unsere Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ein Unternehmen antworten?

Innerhalb eines Monats nach Eingang. Bei komplexen oder vielen Anträgen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich, die innerhalb des ersten Monats begründet mitgeteilt werden muss.

Gilt das Recht auf Löschung immer?

Nein. Es greift in bestimmten Fällen, etwa wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden oder Sie eine Einwilligung widerrufen. Ausnahmen gelten unter anderem für die Meinungs- und Informationsfreiheit und rechtliche Pflichten.

Was, wenn das Unternehmen nicht reagiert?

Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren und gegebenenfalls gerichtlich vorgehen.

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