Recht auf Vergessenwerden: Wer es nutzen kann und wie der Antrag gelingt
Grundlagen nach DSGVO und EuGH, die Kriterien der Suchmaschinen und was nach einer Ablehnung möglich ist.

Das Recht auf Vergessenwerden erlaubt es, Suchmaschinen um die Auslistung unrichtiger, veralteter oder irrelevanter Ergebnisse zu bitten.
Grundlage
EuGH-Urteil Google Spain (2014) und Art. 17 DSGVO.
Kriterien
Alter der Information, öffentliche Rolle, Richtigkeit, Schaden und fortbestehendes öffentliches Interesse.
Antrag
Jede URL auflisten, kurz begründen, das Google-Formular zur Entfernung personenbezogener Daten nutzen; bei Ablehnung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Klage prüfen.
Wir prüfen, welche Ergebnisse infrage kommen, und bereiten den Antrag vor.
Häufige Fragen
Wird der Artikel dadurch gelöscht?
Meist nicht. Das Ergebnis erscheint nicht mehr bei der Suche nach Ihrem Namen; der Artikel kann beim Verlag bleiben.