Beschwerde bei der türkischen Datenschutzbehörde KVKK (Vorlage)
Lehnt ein türkischer Verantwortlicher ab, antwortet unzureichend oder schweigt 30 Tage, können Sie beim Datenschutzrat Beschwerde einlegen; die Fristen sind kurz.
Fristen
Binnen 30 Tagen nach Kenntnis der Antwort, spätestens 60 Tage nach dem Antrag. Zuerst muss der Verantwortliche angeschrieben worden sein.
Vorlage (auf Türkisch einreichen; deutsche Fassung zur Orientierung)
An: Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK), Ankara
Beschwerdeführer/in: [Name, Pass-Nr., Anschrift, E-Mail]
Verantwortlicher: [Name, Anschrift, Website]
Betreff: Beschwerde nach Art. 14 Gesetz Nr. 6698
Am [Datum] habe ich beim Verantwortlichen per [Weg] die Löschung meiner Daten unter [URLs] beantragt (Antrag und Zustellnachweis anbei). Der Verantwortliche hat [nicht binnen 30 Tagen geantwortet / mit der Begründung ... abgelehnt].
Die Daten werden weiterhin unter [URLs] verarbeitet. Ich bitte um Abhilfe.
[Datum] [Unterschrift]Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Kann die Behörde die Löschung anordnen?
Sie kann die Beseitigung des Verstoßes anordnen und Bußgelder verhängen; das dauert oft Monate.