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Beschwerde bei der türkischen Datenschutzbehörde KVKK (Vorlage)

Lehnt ein türkischer Verantwortlicher ab, antwortet unzureichend oder schweigt 30 Tage, können Sie beim Datenschutzrat Beschwerde einlegen; die Fristen sind kurz.

Fristen

Binnen 30 Tagen nach Kenntnis der Antwort, spätestens 60 Tage nach dem Antrag. Zuerst muss der Verantwortliche angeschrieben worden sein.

Vorlage (auf Türkisch einreichen; deutsche Fassung zur Orientierung)

An: Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (KVKK), Ankara

Beschwerdeführer/in: [Name, Pass-Nr., Anschrift, E-Mail]
Verantwortlicher: [Name, Anschrift, Website]

Betreff: Beschwerde nach Art. 14 Gesetz Nr. 6698

Am [Datum] habe ich beim Verantwortlichen per [Weg] die Löschung meiner Daten unter [URLs] beantragt (Antrag und Zustellnachweis anbei). Der Verantwortliche hat [nicht binnen 30 Tagen geantwortet / mit der Begründung ... abgelehnt].

Die Daten werden weiterhin unter [URLs] verarbeitet. Ich bitte um Abhilfe.
[Datum] [Unterschrift]

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Kann die Behörde die Löschung anordnen?

Sie kann die Beseitigung des Verstoßes anordnen und Bußgelder verhängen; das dauert oft Monate.

Hilfe dazu