Meldung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA (Vorlage)
Plattformen in der EU müssen nach dem Digital Services Act ein einfaches Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten und ihre Entscheidungen begründen.
Pflichtangaben
Hinreichend begründete Erklärung der Rechtswidrigkeit, genaue URL, Name und E-Mail, Erklärung über die Richtigkeit in gutem Glauben.
Vorlage
Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA)
Inhalt: [genaue URL(s)]
Warum rechtswidrig: [z. B. Veröffentlichung meiner Wohnadresse ohne Einwilligung, Verstoß gegen die DSGVO / unwahre ehrverletzende Tatsachenbehauptung nach §§ 186, 187 StGB: Aussage zitieren und begründen, warum sie falsch ist].
Name: [ ] E-Mail: [ ]
Ich bestätige in gutem Glauben, dass die Angaben richtig und vollständig sind.
Danach
Die Plattform muss ihre Entscheidung begründen. Dagegen stehen das interne Beschwerdeverfahren und zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen offen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Ersetzt der DSA das NetzDG?
Für die meisten Pflichten von Plattformen gilt seit 2024 der DSA; das NetzDG wurde weitgehend abgelöst.