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Türkisches Strafgesetzbuch Art. 125: Beleidigung

Art. 125 TCK bestraft, wer die Ehre einer Person durch Behauptung einer konkreten Tat oder Tatsache oder durch Beschimpfung angreift; online begangen gilt sie als öffentlich und wird schärfer bestraft.

Tatbestand

Behauptung einer konkreten Tat oder Tatsache, die Ehre und Ansehen verletzen kann, oder Beschimpfung. Strafe: drei Monate bis zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Online

Beiträge in sozialen Medien oder auf Nachrichtenseiten sind öffentlich; die Strafe wird erhöht.

Strafantrag

In der Regel Antragsdelikt; Frist sechs Monate ab Kenntnis von Tat und Täter.

Löschung

Ein Strafverfahren entfernt Inhalte nicht von selbst; Plattformmeldungen und gerichtliche Anordnungen sind zusätzlich nötig.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Und bei anonymen Konten?

Anzeige gegen Unbekannt ist möglich; Nutzerdaten geben Plattformen nur Behörden heraus.

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