Türkisches Strafgesetzbuch Art. 125: Beleidigung
Art. 125 TCK bestraft, wer die Ehre einer Person durch Behauptung einer konkreten Tat oder Tatsache oder durch Beschimpfung angreift; online begangen gilt sie als öffentlich und wird schärfer bestraft.
Tatbestand
Behauptung einer konkreten Tat oder Tatsache, die Ehre und Ansehen verletzen kann, oder Beschimpfung. Strafe: drei Monate bis zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Online
Beiträge in sozialen Medien oder auf Nachrichtenseiten sind öffentlich; die Strafe wird erhöht.
Strafantrag
In der Regel Antragsdelikt; Frist sechs Monate ab Kenntnis von Tat und Täter.
Löschung
Ein Strafverfahren entfernt Inhalte nicht von selbst; Plattformmeldungen und gerichtliche Anordnungen sind zusätzlich nötig.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Und bei anonymen Konten?
Anzeige gegen Unbekannt ist möglich; Nutzerdaten geben Plattformen nur Behörden heraus.