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Türkisches Pressegesetz Art. 14: Gegendarstellung und Berichtigung

Wer durch eine ehrverletzende oder unwahre Veröffentlichung in einem periodischen Medium betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen; die Fristen sind kurz.

Inhalt

Die verantwortliche Redaktion muss die Gegendarstellung ohne Änderungen veröffentlichen: bei Tageszeitungen binnen drei Tagen nach Eingang, sonst in der nächsten Ausgabe.

Fristen

Einsendung binnen zwei Monaten nach Veröffentlichung; bei Nichtveröffentlichung Antrag beim Friedensstrafgericht binnen fünfzehn Tagen. Seit 2022 fallen auch Online-Nachrichtenseiten unter das Pressegesetz; Fristen im Einzelfall prüfen lassen. Vergleichbar im deutschen Recht: Gegendarstellung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

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Nein; er bleibt, Ihre Darstellung kommt hinzu.

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