Türkisches Pressegesetz Art. 14: Gegendarstellung und Berichtigung
Wer durch eine ehrverletzende oder unwahre Veröffentlichung in einem periodischen Medium betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen; die Fristen sind kurz.
Inhalt
Die verantwortliche Redaktion muss die Gegendarstellung ohne Änderungen veröffentlichen: bei Tageszeitungen binnen drei Tagen nach Eingang, sonst in der nächsten Ausgabe.
Fristen
Einsendung binnen zwei Monaten nach Veröffentlichung; bei Nichtveröffentlichung Antrag beim Friedensstrafgericht binnen fünfzehn Tagen. Seit 2022 fallen auch Online-Nachrichtenseiten unter das Pressegesetz; Fristen im Einzelfall prüfen lassen. Vergleichbar im deutschen Recht: Gegendarstellung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Wird der Artikel dadurch gelöscht?
Nein; er bleibt, Ihre Darstellung kommt hinzu.