Türkisches Strafgesetzbuch Art. 132: Vertraulichkeit der Kommunikation
Art. 132 TCK bestraft die Verletzung der Vertraulichkeit der Kommunikation und die rechtswidrige Offenlegung ihrer Inhalte, auch per Screenshot.
Reichweite
Verletzung der Vertraulichkeit, rechtswidrige Offenlegung, öffentliche Preisgabe eines eigenen Gesprächs ohne Zustimmung der Gegenseite.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Darf ich eine an mich gerichtete Nachricht teilen?
Die öffentliche Preisgabe ohne Zustimmung kann strafbar sein.