Türkisches Strafgesetzbuch Art. 136: rechtswidrige Weitergabe personenbezogener Daten
Art. 136 TCK bestraft die rechtswidrige Weitergabe, Verbreitung oder Beschaffung personenbezogener Daten mit zwei bis vier Jahren; die Verfolgung erfolgt von Amts wegen.
Anwendung
Doxing mit Adresse, Telefon oder Ausweisnummer; geleakte Kunden- oder Patientenlisten; private Daten in Foren und Telegram-Kanälen.
Kein Antrag nötig
Anders als bei Art. 134 ist hier kein Strafantrag erforderlich; eine Anzeige beschleunigt dennoch das Verfahren.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Jemand hat meine Adresse gepostet. Was tun?
Bei der Plattform als private Information melden, Screenshots sichern, Anzeige erstatten.