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Türkisches Strafgesetzbuch Art. 136: rechtswidrige Weitergabe personenbezogener Daten

Art. 136 TCK bestraft die rechtswidrige Weitergabe, Verbreitung oder Beschaffung personenbezogener Daten mit zwei bis vier Jahren; die Verfolgung erfolgt von Amts wegen.

Anwendung

Doxing mit Adresse, Telefon oder Ausweisnummer; geleakte Kunden- oder Patientenlisten; private Daten in Foren und Telegram-Kanälen.

Kein Antrag nötig

Anders als bei Art. 134 ist hier kein Strafantrag erforderlich; eine Anzeige beschleunigt dennoch das Verfahren.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Jemand hat meine Adresse gepostet. Was tun?

Bei der Plattform als private Information melden, Screenshots sichern, Anzeige erstatten.

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