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Auslistung

Auslistung bedeutet, dass eine Suchmaschine eine Seite bei bestimmten Suchen nicht mehr anzeigt, obwohl sie online bleibt.

Antrag

Google-Formulare zu persönlichen Informationen und rechtlicher Entfernung, Bing „Bedenken melden“, EU-Formulare zum Recht auf Vergessenwerden. Siehe Google.

Unterschied zur Löschung

Die Seite bleibt online; jede Suchmaschine braucht einen eigenen Antrag.

Häufige Fragen

Betrifft die Auslistung nur Namenssuchen?

Beim Recht auf Vergessenwerden ja; bei persönlichen Informationen oder rechtlicher Entfernung kann der Treffer ganz verschwinden.

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