Auslistung
Auslistung bedeutet, dass eine Suchmaschine eine Seite bei bestimmten Suchen nicht mehr anzeigt, obwohl sie online bleibt.
Antrag
Google-Formulare zu persönlichen Informationen und rechtlicher Entfernung, Bing „Bedenken melden“, EU-Formulare zum Recht auf Vergessenwerden. Siehe Google.
Unterschied zur Löschung
Die Seite bleibt online; jede Suchmaschine braucht einen eigenen Antrag.
Häufige Fragen
Betrifft die Auslistung nur Namenssuchen?
Beim Recht auf Vergessenwerden ja; bei persönlichen Informationen oder rechtlicher Entfernung kann der Treffer ganz verschwinden.