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Datenleck

Ein Datenleck liegt vor, wenn personenbezogene oder Unternehmensdaten in unbefugte Hände gelangen; es bringt Meldepflichten und eine Reputationskrise.

Erste Schritte

Eindämmen, Umfang klären, Beweise sichern, Fristen prüfen, Betroffene klar informieren.

Meldepflicht

Nach Art. 33 DSGVO grundsätzlich binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde, bei hohem Risiko auch an Betroffene.

Häufige Fragen

Schadet Offenheit dem Ruf?

Meist im Gegenteil; vertuschte Lecks kosten mehr Vertrauen.

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