Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) verpflichtet Parteien, ausgetauschte Informationen vertraulich zu behandeln.
In der Reputationsarbeit
Sensible Akten, zu löschende Inhalte und Pressepläne sind durch NDAs geschützt; deshalb nennen wir keine Kunden- oder Mediennamen.
Häufige Fragen
Gilt sie auch für Mitarbeitende?
Ja, über Arbeitsverträge.