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Digital Services Act Artikel 17, 20 und 21: Begründung, Beschwerde, Streitbeilegung

Der DSA gibt Nutzern drei Sicherungen gegen Plattformentscheidungen: Begründung (17), interne Beschwerde (20) und unabhängige Streitbeilegung (21).

Art. 17

Bei Löschung, Herabstufung, Kontosperre oder Demonetarisierung muss die Plattform klar und konkret begründen.

Art. 20

Kostenloses elektronisches Beschwerdesystem für mindestens sechs Monate nach der Entscheidung, auch für Meldende, deren Meldung abgelehnt wurde.

Art. 21

Zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen; Plattformen müssen sich in gutem Glauben beteiligen. Vorlage: Einspruch gegen Kontosperre.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Ist die Entscheidung der Stelle bindend?

Für die Plattform nicht, sie hat aber Gewicht; der Rechtsweg bleibt offen.

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