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Türkisches Strafgesetzbuch Art. 135: rechtswidrige Speicherung personenbezogener Daten

Art. 135 TCK bestraft die rechtswidrige Speicherung personenbezogener Daten; bei sensiblen Daten wie Gesundheit oder Religion erhöht sich die Strafe.

Inhalt

Ein bis drei Jahre Freiheitsstrafe, bei sensiblen Daten um die Hälfte erhöht.

Anwendung

Unbefugte Personendossiers, Speicherung von Patienten- oder Kundendaten ohne Einwilligung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Ist ein Strafantrag nötig?

Nein; die Datendelikte der Art. 135, 136 und 138 werden von Amts wegen verfolgt.

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