Türkisches Strafgesetzbuch Art. 135: rechtswidrige Speicherung personenbezogener Daten
Art. 135 TCK bestraft die rechtswidrige Speicherung personenbezogener Daten; bei sensiblen Daten wie Gesundheit oder Religion erhöht sich die Strafe.
Inhalt
Ein bis drei Jahre Freiheitsstrafe, bei sensiblen Daten um die Hälfte erhöht.
Anwendung
Unbefugte Personendossiers, Speicherung von Patienten- oder Kundendaten ohne Einwilligung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Ist ein Strafantrag nötig?
Nein; die Datendelikte der Art. 135, 136 und 138 werden von Amts wegen verfolgt.