Türkisches Strafgesetzbuch Art. 138: unterlassene Datenvernichtung
Art. 138 TCK bestraft Verpflichtete, die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht vernichten.
Inhalt
Ein bis zwei Jahre Freiheitsstrafe; schärfer, wenn die Daten nach Strafprozessrecht zu löschen waren.
Praxis
Zusammen mit KVKK Art. 7 bei überfälligen Einträgen relevant.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Gilt das für Pressearchive?
Pressearchive werden anders beurteilt.