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Türkisches Strafgesetzbuch Art. 138: unterlassene Datenvernichtung

Art. 138 TCK bestraft Verpflichtete, die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht vernichten.

Inhalt

Ein bis zwei Jahre Freiheitsstrafe; schärfer, wenn die Daten nach Strafprozessrecht zu löschen waren.

Praxis

Zusammen mit KVKK Art. 7 bei überfälligen Einträgen relevant.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Gilt das für Pressearchive?

Pressearchive werden anders beurteilt.

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