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Türkisches Urheberrecht: Zusatzartikel 4 FSEK

Bei unerlaubter Online-Nutzung von Werken in der Türkei muss der Inhalteanbieter nach Meldung binnen drei Tagen löschen; sonst kann die Staatsanwaltschaft die Sperrung veranlassen.

Inhalt

Auf Antrag des Rechteinhabers entfernt der Inhalteanbieter die Inhalte binnen drei Tagen. Dauert die Verletzung an, kann die Staatsanwaltschaft die Zugangsanbieter zur Sperrung anweisen.

Praxis

URL und Rechtenachweis sammeln, Inhalteanbieter anschreiben, nach drei Tagen Staatsanwaltschaft. Für globale Plattformen ist der DMCA oft schneller.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Teile eines Fotos?

Die Nutzung eines originellen Teils kann bereits verletzen; Zitat- und Berichterstattungsausnahmen hängen vom Einzelfall ab.

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