UK Defamation Act 2013
In England und Wales ist eine Äußerung nur bei ernsthaftem Schaden ehrverletzend; das Gesetz kennt eine Einrede für Website-Betreiber und gerichtliche Löschanordnungen.
Kernpunkte
- Ernsthafter Schaden (s.1): bei gewinnorientierten Unternehmen ernsthafter finanzieller Verlust
- Einreden: Wahrheit, ehrliche Meinung, Veröffentlichung im öffentlichen Interesse
- Website-Betreiber (s.5): Einrede bei Einhaltung des vorgeschriebenen Beschwerdeverfahrens
- Single Publication Rule (s.8)
- Löschanordnung (s.13)
Praxis
Zuerst ein förmlicher Letter of Claim; Klagefrist grundsätzlich ein Jahr ab Veröffentlichung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Kann ein deutsches Unternehmen in London klagen?
Bei Reputation in England und Wales und dortiger Leserschaft möglich; Zuständigkeit im Einzelfall prüfen.