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UK Defamation Act 2013

In England und Wales ist eine Äußerung nur bei ernsthaftem Schaden ehrverletzend; das Gesetz kennt eine Einrede für Website-Betreiber und gerichtliche Löschanordnungen.

Kernpunkte

  • Ernsthafter Schaden (s.1): bei gewinnorientierten Unternehmen ernsthafter finanzieller Verlust
  • Einreden: Wahrheit, ehrliche Meinung, Veröffentlichung im öffentlichen Interesse
  • Website-Betreiber (s.5): Einrede bei Einhaltung des vorgeschriebenen Beschwerdeverfahrens
  • Single Publication Rule (s.8)
  • Löschanordnung (s.13)

Praxis

Zuerst ein förmlicher Letter of Claim; Klagefrist grundsätzlich ein Jahr ab Veröffentlichung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Kann ein deutsches Unternehmen in London klagen?

Bei Reputation in England und Wales und dortiger Leserschaft möglich; Zuständigkeit im Einzelfall prüfen.

Hilfe dazu