DSM-Urheberrechtsrichtlinie Art. 17
Art. 17 macht große Upload-Plattformen für urheberrechtlich geschützte Uploads verantwortlich, sofern sie keine Lizenzen erwerben oder gemeldete Werke nicht blockieren.
Pflichten
Bestmögliche Lizenzbemühungen, Sperrung gemeldeter Werke, zügige Entfernung und Verhinderung erneuter Uploads.
Deutschland
Umgesetzt im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) mit Regeln für mutmaßlich erlaubte Nutzungen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Schützt das auch nicht-europäische Urheber?
Ja, wenn das Werk auf einer Plattform in der EU geteilt wird.