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Ehrverletzung

Ehrverletzung umfasst Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung; im Netz gilt sie als öffentlich und wird strenger bestraft.

Abgrenzung

Meinungen und scharfe Kritik sind geschützt; unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik nicht.

Rechtsweg

Strafantrag (§§ 185-187 StGB), zivilrechtliche Unterlassung, Plattformmeldung, Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Gibt es Fristen?

Ja; der Strafantrag muss binnen drei Monaten gestellt werden.

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