Ehrverletzung
Ehrverletzung umfasst Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung; im Netz gilt sie als öffentlich und wird strenger bestraft.
Abgrenzung
Meinungen und scharfe Kritik sind geschützt; unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik nicht.
Rechtsweg
Strafantrag (§§ 185-187 StGB), zivilrechtliche Unterlassung, Plattformmeldung, Gegendarstellung.
Häufige Fragen
Gibt es Fristen?
Ja; der Strafantrag muss binnen drei Monaten gestellt werden.