Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Ehre, Namen, Bild, Stimme und Privatsphäre einer Person; es wird aus Art. 1 und 2 Grundgesetz abgeleitet.
Verletzungen im Netz
Unwahre Behauptungen, unerlaubte Fotos, Bloßstellung des Privatlebens, Fake-Profile.
Ansprüche
Unterlassung, Beseitigung und Geldentschädigung (§§ 823, 1004 BGB), Recht am eigenen Bild (KUG), Gegendarstellung.
Häufige Fragen
Sind Prominente schwächer geschützt?
Ihr öffentliches Handeln ist kritisierbar, ihr Privatleben bleibt geschützt.