İçeriğe geç

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Ehre, Namen, Bild, Stimme und Privatsphäre einer Person; es wird aus Art. 1 und 2 Grundgesetz abgeleitet.

Verletzungen im Netz

Unwahre Behauptungen, unerlaubte Fotos, Bloßstellung des Privatlebens, Fake-Profile.

Ansprüche

Unterlassung, Beseitigung und Geldentschädigung (§§ 823, 1004 BGB), Recht am eigenen Bild (KUG), Gegendarstellung.

Häufige Fragen

Sind Prominente schwächer geschützt?

Ihr öffentliches Handeln ist kritisierbar, ihr Privatleben bleibt geschützt.

Hilfe dazu