DSGVO Artikel 21: Widerspruchsrecht
Art. 21 DSGVO erlaubt den Widerspruch aus Gründen der besonderen Situation gegen Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen; bei Löschanträgen wird er mit Art. 17 kombiniert.
Inhalt
Der Verantwortliche muss die Verarbeitung einstellen, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe nach. Gegen Direktwerbung ist der Widerspruch absolut.
Bei Löschungen
Portale und Foren stützen sich meist auf berechtigte Interessen; der Widerspruch zwingt zur Abwägung im Einzelfall und öffnet den Weg zu Art. 17.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Ein Schreiben oder zwei?
Üblich ist ein Schreiben mit Widerspruch und Löschantrag.