İçeriğe geç

DSGVO Artikel 21: Widerspruchsrecht

Art. 21 DSGVO erlaubt den Widerspruch aus Gründen der besonderen Situation gegen Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen; bei Löschanträgen wird er mit Art. 17 kombiniert.

Inhalt

Der Verantwortliche muss die Verarbeitung einstellen, es sei denn, er weist zwingende schutzwürdige Gründe nach. Gegen Direktwerbung ist der Widerspruch absolut.

Bei Löschungen

Portale und Foren stützen sich meist auf berechtigte Interessen; der Widerspruch zwingt zur Abwägung im Einzelfall und öffnet den Weg zu Art. 17.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Ein Schreiben oder zwei?

Üblich ist ein Schreiben mit Widerspruch und Löschantrag.

Hilfe dazu