İçeriğe geç

Türkei: KVKK Artikel 12 – Datensicherheit und Meldung

Art. 12 KVKK verpflichtet zur Datensicherheit und zur schnellstmöglichen Meldung unrechtmäßig erlangter Daten an Betroffene und Datenschutzrat.

Meldung

Der Datenschutzrat wendet eine Frist von 72 Stunden an; Meldungen können veröffentlicht werden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Auch kleine Lecks melden?

Entscheidend ist der unrechtmäßige Zugriff, nicht die Größe.

Hilfe dazu