Türkei: KVKK Artikel 12 – Datensicherheit und Meldung
Art. 12 KVKK verpflichtet zur Datensicherheit und zur schnellstmöglichen Meldung unrechtmäßig erlangter Daten an Betroffene und Datenschutzrat.
Meldung
Der Datenschutzrat wendet eine Frist von 72 Stunden an; Meldungen können veröffentlicht werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Auch kleine Lecks melden?
Entscheidend ist der unrechtmäßige Zugriff, nicht die Größe.