Türkei: KVKK Artikel 11 – Rechte der betroffenen Person
Art. 11 KVKK gibt jeder betroffenen Person das Recht, beim Verantwortlichen Auskunft, Berichtigung, Löschung und Schadensersatz zu verlangen.
Die Rechte
Zu erfahren, ob und wozu Daten verarbeitet werden; an wen sie im In- und Ausland übermittelt wurden; Berichtigung unvollständiger oder falscher Daten; Löschung nach Art. 7; Benachrichtigung der Empfänger über Berichtigung und Löschung; Widerspruch gegen nachteilige rein automatisierte Ergebnisse; Ersatz des Schadens aus rechtswidriger Verarbeitung.
In der Praxis
Bei Löschungen werden Löschung und Benachrichtigung der Empfänger zusammen verlangt, damit auch Seiten informiert werden, die denselben Inhalt kopiert haben. Das Verfahren regelt Art. 13.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Gilt das gegen Websites außerhalb der Türkei?
Ein Antrag ist möglich, die Durchsetzung schwierig; in Europa ist die DSGVO meist wirksamer.