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Türkei: KVKK Artikel 7 – Löschung personenbezogener Daten

Art. 7 KVKK verlangt die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, sobald der Verarbeitungsgrund entfällt; er ist eine zentrale Grundlage für Löschanträge in der Türkei.

Inhalt

Auch rechtmäßig verarbeitete Daten sind zu löschen, zu vernichten oder zu anonymisieren, wenn die Gründe der Verarbeitung entfallen, von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person. Auf Antrag hat der Verantwortliche 30 Tage Zeit.

Drei Methoden

  • Löschung: Daten sind für die Nutzer nicht mehr zugänglich und verwendbar
  • Vernichtung: Daten sind für niemanden mehr zugänglich oder wiederherstellbar
  • Anonymisierung: Daten lassen sich keiner Person mehr zuordnen; Initialen statt Namen in Artikeln kommen dem nahe

Nutzung

Zeigt eine türkische Website ohne Rechtsgrundlage Ihren Namen oder Ihr Foto, tragen Art. 7 und 11 zusammen den Löschantrag. Vorlage: KVKK-Löschantrag.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Darf statt gelöscht anonymisiert werden?

Ja; das Gesetz nennt alle drei Methoden.

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