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Türkei: KVKK Artikel 13 – Antrag beim Verantwortlichen

Erster Schritt ist ein schriftlicher Antrag beim Verantwortlichen; dieser muss binnen 30 Tagen, grundsätzlich kostenlos, entscheiden.

Inhalt

Der Verantwortliche entscheidet so schnell wie möglich, spätestens binnen dreißig Tagen, kostenlos; nur bei gesonderten Kosten kann eine Gebühr nach Tarif anfallen. Ablehnungen sind zu begründen.

Wege

Unterschriebener Brief (persönlich, Einschreiben, Notar), registrierte E-Mail (KEP), sichere elektronische Signatur oder die beim Verantwortlichen bereits hinterlegte E-Mail-Adresse.

Pflichtangaben

Name, Unterschrift, türkische ID-Nummer bzw. bei Ausländern Staatsangehörigkeit und Passnummer, Zustellanschrift, Kontakt und Anliegen.

Danach

Bei Schweigen oder Ablehnung: Beschwerde nach Art. 14.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Reicht eine normale E-Mail?

Nur von einer beim Verantwortlichen registrierten Adresse; sonst KEP oder Brief.

Hilfe dazu