Türkisches Handelsgesetzbuch Art. 55: unlauterer Wettbewerb durch Herabsetzung
Art. 55 TTK wertet die Herabsetzung anderer oder ihrer Produkte durch falsche, irreführende oder unnötig verletzende Äußerungen als unlauteren Wettbewerb.
Ansprüche
Feststellung, Unterlassung, Beseitigung (auch Löschung), Schadensersatz, Urteilsveröffentlichung. Deutsches Gegenstück: UWG § 4.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Ist wahre, harte Kritik unlauter?
Meist nicht, außer bei unnötig verletzender Darstellung.