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Türkisches Strafgesetzbuch Art. 267: falsche Verdächtigung

Art. 267 TCK bestraft, wer wissentlich falsch bei Behörden anzeigt oder über die Presse beschuldigt, um Ermittlungen oder Sanktionen auszulösen.

Inhalt

Ein bis vier Jahre Freiheitsstrafe; kein Antragsdelikt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Ist jede eingestellte Anzeige eine falsche Verdächtigung?

Nein; Vorsatz bezüglich der Unwahrheit muss nachgewiesen werden.

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