İçeriğe geç

Türkei: KVKK Artikel 14 – Beschwerde beim Datenschutzrat

Lehnt der Verantwortliche ab, antwortet unzureichend oder gar nicht, erlaubt Art. 14 KVKK die Beschwerde beim türkischen Datenschutzrat; die Fristen sind kurz.

Fristen

Binnen 30 Tagen nach Kenntnis der Antwort, spätestens 60 Tage nach dem Antrag. Ohne vorherigen Antrag beim Verantwortlichen keine Beschwerde.

Schadensersatz

Ansprüche nach allgemeinem Recht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung bleiben unberührt.

Was der Rat kann

Er kann die Beseitigung des Verstoßes anordnen und Bußgelder verhängen; das dauert oft Monate. Vorlage: Beschwerde bei der KVKK.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Behörde oder Gericht?

Für schnelle Löschungen sind Gericht und Plattformwege meist schneller.

Hilfe dazu