Türkei: KVKK Artikel 14 – Beschwerde beim Datenschutzrat
Lehnt der Verantwortliche ab, antwortet unzureichend oder gar nicht, erlaubt Art. 14 KVKK die Beschwerde beim türkischen Datenschutzrat; die Fristen sind kurz.
Fristen
Binnen 30 Tagen nach Kenntnis der Antwort, spätestens 60 Tage nach dem Antrag. Ohne vorherigen Antrag beim Verantwortlichen keine Beschwerde.
Schadensersatz
Ansprüche nach allgemeinem Recht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung bleiben unberührt.
Was der Rat kann
Er kann die Beseitigung des Verstoßes anordnen und Bußgelder verhängen; das dauert oft Monate. Vorlage: Beschwerde bei der KVKK.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.
Häufige Fragen
Behörde oder Gericht?
Für schnelle Löschungen sind Gericht und Plattformwege meist schneller.