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Social-Media-Richtlinie für Mitarbeitende

Eine kurze, klare Richtlinie verhindert, dass Mitarbeitende versehentlich Krisen auslösen, und klärt, wer im Ernstfall spricht.

Mustertext

1. Für das Unternehmen sprechen nur autorisierte Personen.
2. Keine vertraulichen, Kunden- oder internen Informationen teilen.
3. Bei Beiträgen über das Unternehmen kennzeichnen, dass es die eigene Meinung ist.
4. Kundenbeschwerden nicht über private Konten beantworten, sondern an [Team] weiterleiten.
5. In Krisen nicht kommentieren, offizielles Statement teilen.
6. Verdächtige Nachrichten an [Sicherheit] melden.
7. Unternehmenskonten nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Hinweise

Kurz halten, Beispiele geben, bei Eintritt unterschreiben lassen; Betriebsrat einbinden, wo vorhanden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen.

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber private Beiträge kontrollieren?

Nur soweit Vertraulichkeit, Ruf und Rechtspflichten betroffen sind.

Hilfe dazu